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Checkliste · PDF · 9 Seiten

EXC2-Anforderungen im Brückenbau: Checkliste nach EN 1090-2 (PDF)

Die Pflichten für Bauteile in EXC 2 nach EN 1090-1 und EN 1090-2 – je Prüfzeile mit Normbereich – und dazu eine Auswahl von Punkten aus ZTV-ING Teil 4, die bei einem Brückenauftrag auch diese Bauteile betreffen. Für die Selbstprüfung vor Erstzertifizierung, Audit und Auftrag.
Inhalt

Was in der Checkliste steht

  • Einordnung nach ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1 Nr. 1 (3): tragende Brückenbauteile in EXC 3, sonstige Bauteile in EXC 2
  • 56 Prüfzeilen zu EXC 2 in zehn Blöcken: WPK, CE/DoP, WPQR/WPS, Schweißer, Schweißaufsicht, Werkstoffe, ZfP, Toleranzen, Dokumentation, Überwachungsaudit
  • 11 Zusatzpunkte aus ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1, je Punkt mit Fundstelle
  • Schweißaufsicht nach EN 1090-2 Tabelle 14, ZfP-Umfang nach Tabelle 24 und Haltezeiten nach Tabelle 23 zum Nachschlagen
  • 9 Seiten PDF mit Quellenverzeichnis

Stand: EN 1090-2:2018+A1:2024; ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1 Stahlbau, Stand 2023/12 (Gesamtfassung Stand 01/2026).

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EXC2-Anforderungen im Brückenbau: Checkliste nach EN 1090-2 (PDF)

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  • Einordnung nach ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1 Nr. 1 (3): tragende Brückenbauteile in EXC 3, sonstige Bauteile in EXC 2
  • 56 Prüfzeilen zu EXC 2 in zehn Blöcken: WPK, CE/DoP, WPQR/WPS, Schweißer, Schweißaufsicht, Werkstoffe, ZfP, Toleranzen, Dokumentation, Überwachungsaudit
  • 11 Zusatzpunkte aus ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1, je Punkt mit Fundstelle
  • Schweißaufsicht nach EN 1090-2 Tabelle 14, ZfP-Umfang nach Tabelle 24 und Haltezeiten nach Tabelle 23 zum Nachschlagen
  • 9 Seiten PDF mit Quellenverzeichnis

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Welche Bauteile einer Brücke in EXC 2 ausgeführt werden

Welche Ausführungsklasse ein Bauteil hat, legt die Ausführungsspezifikation fest (EN 1090-2 Abschnitt 4.1.2). Sind die ZTV-ING Bestandteil des Bauvertrags, ordnet Teil 4 Abschnitt 1 Nr. 1 (3) zu: Tragende Bauteile von Brücken werden in EXC 3 ausgeführt, im Werk und auf der Baustelle; sonstige Bauteile in EXC 2. Tragend sind alle Tragwerksteile, die nicht zu den sekundären Konstruktionselementen nach DIN EN 1993-2 gehören.

Ein Brückenauftrag kann deshalb beide Klassen enthalten. Diese Checkliste ist für den Anteil in EXC 2 gedacht. Für das Tragwerk in EXC 3 gilt mehr – unter anderem der Prüfumfang nach ZTV-ING Tabelle 4.1.2 bei Straßenbrücken und eine Schweißaufsicht mit umfassenden technischen Kenntnissen. Diese Punkte stehen in der Checkliste ZTV-ING Teil 4 Stahlbau.

Was die Checkliste für EXC 2 prüft

Der Hauptteil folgt den Pflichten aus EN 1090-1 für Konformitätsbewertung und werkseigene Produktionskontrolle und aus EN 1090-2 für die technische Ausführung: Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, Qualifizierung der Schweißverfahren, Schweißerprüfung nach EN ISO 9606-1, Schweißaufsicht nach Tabelle 14, Prüfbescheinigungen nach Tabelle 1, zerstörungsfreie Prüfung nach den Tabellen 23 und 24, geometrische Toleranzen nach Abschnitt 11, Fertigungsdokumentation und Überwachungsaudit nach EN 1090-1 Tabelle B.3. Jede Prüfzeile nennt den maßgeblichen Normbereich. Vorangestellt ist eine Abgrenzung der Klassen EXC1 bis EXC4 nach EN 1090-2.

Zusatzpunkte aus ZTV-ING Teil 4

Einige Absätze in Teil 4 Abschnitt 1 sind nicht auf EXC 3 beschränkt und betreffen bei einem Brückenauftrag auch die Bauteile in EXC 2. Die Checkliste führt eine Auswahl davon sinngemäß mit Fundstelle auf; maßgebend ist der Wortlaut der ZTV-ING.

  • Ausführungsklasse je Bauteil zugeordnet: Ausführung nach DIN EN 1090-2. Tragende Bauteile von Brücken in EXC 3 — im Werk und auf der Baustelle; sonstige Bauteile in EXC 2. Tragend sind alle Tragwerksteile, die nicht zu den sekundären Konstruktionselementen nach DIN EN 1993-2 gehören. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 1 (3))
  • Zertifikate in der erforderlichen Ausführungsklasse: Stahlbauarbeiten im Werk und auf der Baustelle nur durch Firmen mit gültigem Schweißzertifikat und gültiger Bescheinigung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der erforderlichen Ausführungsklasse. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 1 (4))
  • Vertretung der Schweißaufsicht auf der Baustelle: Auf der Baustelle darf die nach DIN EN 1090-2 erforderliche Schweißaufsichtsperson während der Schweißarbeiten durch eine Person mit mindestens technischen Kenntnissen (B) nach EN ISO 14731 vertreten werden. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 1 (5))
  • Prüfbescheinigungen für sekundäre Bauteile: Für sekundäre Konstruktionselemente von Brücken und andere Ingenieurbauten sind die Prüfzeugnisse nach DIN EN 1090-2 erforderlich. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 3 (10))
  • Abnahmeprüfzeugnisse vor Fertigungsbeginn: Die Abnahmeprüfzeugnisse liegen dem Auftraggeber vor Beginn der Fertigung vor. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 3 (11))
  • Schweißzusätze nach VA 918 490: Nur Schweißzusätze, die nach der Verfahrensanweisung VA 918 490 der DB AG geprüft sind; die Prüfbescheinigung wird auf Anforderung vorgelegt. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 3 (13))
  • Prüfbescheinigungen der Schweißer und Bediener: Schweißer mit bestandener Prüfung nach DIN EN ISO 9606-1, Bediener mit Bedienerprüfung nach DIN EN ISO 14732; die Prüfbescheinigung wird vorgelegt. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 4 (2))
  • Arbeitsproben: Der Schweißbetrieb vergewissert sich über Arbeitsproben, dass Schweißer/Bediener die Qualitätsanforderungen des Bauteils erfüllen; der Nachweis der Ergebnisse wird auf Anforderung vorgelegt. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 4 (2))
  • Bewertungsgruppe nach Bauteil: An tragenden Bauteilen Bewertungsgruppe B nach DIN EN ISO 5817 unter Beachtung von DIN EN 1993-2; an untergeordneten Bauteilen (sekundäre Konstruktionselemente) genügt C. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 4 (5))
  • Schweißnahtprüfplan: Der Umfang der ZfP wird in einem Schweißnahtprüfplan dargestellt. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 4 (6))
  • Toleranzklasse für ergänzende Toleranzen: Für die ergänzenden Toleranzen nach DIN EN 1090-2 gilt Toleranzklasse 2, soweit die ZTV-ING keine anderen Werte festlegt. (ZTV-ING Teil 4 Abschn. 1 Nr. 5 (7))

Häufige Fragen

Brücken sind doch EXC 3 – wofür eine EXC2-Checkliste?

Nicht jedes Bauteil einer Brücke. Sind die ZTV-ING Bestandteil des Bauvertrags, gilt nach Teil 4 Abschnitt 1 Nr. 1 (3): Tragende Bauteile von Brücken werden in EXC 3 ausgeführt, sonstige Bauteile in EXC 2. Als tragend gelten alle Tragwerksteile, die nicht zu den sekundären Konstruktionselementen nach DIN EN 1993-2 gehören. Diese Checkliste ist für den Anteil in EXC 2. Für die tragenden Bauteile in EXC 3 ist die Checkliste „ZTV-ING Teil 4 Stahlbau“ gedacht.

Wer legt fest, welche Ausführungsklasse ein Bauteil hat?

Die Ausführungsklasse steht in der Ausführungsspezifikation (EN 1090-2 Abschnitt 4.1.2). Bei einem Brückenauftrag mit vereinbarter ZTV-ING ist die Zuordnung nach Nr. 1 (3) Teil des Vertrags. Die Checkliste trifft diese Festlegung nicht; sie setzt voraus, dass sie für das Bauteil getroffen ist.

Welcher ZfP-Umfang gilt für die Bauteile in EXC 2?

Alle Schweißnähte werden visuell geprüft. Den zusätzlichen Routine-Umfang der zerstörungsfreien Prüfung gibt EN 1090-2 Tabelle 24 nach Nahtart und Ausführungsklasse an; die Checkliste enthält die Werte für EXC 2 zum Nachschlagen. Für Brückenaufträge verlangt ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1 Nr. 4 (6) zusätzlich einen Schweißnahtprüfplan, der den Umfang darstellt. Für die tragenden Bauteile in EXC 3 gilt bei Straßenbrücken die Tabelle 4.1.2 der ZTV-ING.

Welche ZTV-ING-Punkte betreffen auch die Bauteile in EXC 2?

Die Checkliste nennt eine Auswahl von Punkten aus Teil 4 Abschnitt 1, die nicht auf EXC 3 beschränkt sind – etwa Schweißzertifikat und WPK-Bescheinigung in der erforderlichen Ausführungsklasse (Nr. 1 (4)), Prüfzeugnisse für sekundäre Konstruktionselemente (Nr. 3 (10)), Schweißzusätze nach VA 918 490 (Nr. 3 (13)) und die Bewertungsgruppe für sekundäre Konstruktionselemente (Nr. 4 (5)). Maßgebend ist der Wortlaut der ZTV-ING.

Ersetzt die Checkliste das Überwachungsaudit oder die Bauüberwachung?

Nein. Sie ist eine strukturierte Selbstprüfung für den Betrieb. Ob die Anforderungen erfüllt sind, beurteilen die notifizierte Stelle im Audit nach EN 1090-1 sowie Auftraggeber und Bauüberwachung nach dem Bauvertrag.

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Die Checkliste ersetzt weder EN 1090-1/-2 noch die ZTV-ING. Maßgebend sind der Wortlaut der aktuellen Fassungen, die Ausführungsspezifikation und Ihr Bauvertrag.

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