ZTV-ING Teil 4 Stahlbau: Checkliste für Schweißen, Prüfung und Dokumentation
Was in der Checkliste steht
- 47 Prüfpunkte aus Teil 4 Abschnitt 1, je Punkt mit Fundstelle und Spalte für den Nachweis im Betrieb
- ZfP-Umfang bei EXC 3 nach Tabelle 4.1.2 für Straßenbrücken
- Dokumentenliste nach Nr. 8 (1) a) bis d) zum Abhaken
- Vorlagetermine: HPQ-Urkunde, Abnahmeprüfzeugnisse, Herstellererklärung, Montageanweisung
- Abgleich mit EN 1090-2 bei EXC 3 mit beiden Fundstellen
Stand: ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1 Stahlbau, Stand 2023/12 (Gesamtfassung Stand 01/2026).

ZTV-ING Teil 4 Stahlbau: Checkliste für Schweißen, Prüfung und Dokumentation
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- 47 Prüfpunkte aus Teil 4 Abschnitt 1, je Punkt mit Fundstelle und Spalte für den Nachweis im Betrieb
- ZfP-Umfang bei EXC 3 nach Tabelle 4.1.2 für Straßenbrücken
- Dokumentenliste nach Nr. 8 (1) a) bis d) zum Abhaken
- Vorlagetermine: HPQ-Urkunde, Abnahmeprüfzeugnisse, Herstellererklärung, Montageanweisung
- Abgleich mit EN 1090-2 bei EXC 3 mit beiden Fundstellen
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Die Prüfpunkte nach Bereichen
Die Checkliste folgt der Gliederung von Teil 4 Abschnitt 1. Jeder Punkt nennt seine Fundstelle als Nummer und Absatz, damit Sie ihn im Wortlaut nachschlagen können.
- Nr. 1 — Ausführungsklasse, Betrieb und Schweißaufsicht (4 Punkte)
- Nr. 2 — Konstruktive Vorgaben mit Schweißbezug (5 Punkte)
- Nr. 3 — Werkstoffe, Zeugnisse und Schweißzusätze (11 Punkte)
- Nr. 4 — Schweißverbindungen, Personal und ZfP (11 Punkte)
- Nr. 5 — Fertigung, Herstellererklärung und Toleranzen (8 Punkte)
- Nr. 6 — Montage (3 Punkte)
- Nr. 8 — Dokumentation (5 Punkte)
Ein Absatz ist als „Richtlinie an den AG (Information)“ gekennzeichnet: Nr. 5 (1) zur Fertigungsüberwachung durch den Auftraggeber ist kursiv gedruckt und damit nach Teil 1 Abschnitt 1 Nr. 1 (2) f. ein Hinweis an den Auftraggeber, keine Vertragsbedingung.
ZfP-Umfang bei EXC 3 nach Tabelle 4.1.2
Für Straßenbrücken in EXC 3 legt Nr. 4 (1) den Umfang der zerstörungsfreien Prüfung über Tabelle 4.1.2 fest; für orthotrope Fahrbahnplatten gilt DIN EN 1993-2. Werden unzulässige Abweichungen gefunden, wird der Umfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber erhöht.
- Querverlaufende, im Werk durchgeschweißte Nähte in zugbeanspruchten Stumpfstößen
- 50 %
- Querverlaufende, auf der Baustelle durchgeschweißte Nähte in zugbeanspruchten Stumpfstößen
- 100 %
- Querverlaufende, durchgeschweißte Nähte in ausschließlich druck- oder schubbeanspruchten Stumpfstößen
- 20 %
- Querverlaufende, durchgeschweißte Nähte in einem T-Stoß
- 30 %
- Durchgeschweißte Längsnähte bei Stumpf- und T-Stößen
- 10 %
- Kehlnähte an Haupttragelementen (z. B. Halskehlnähte), a > 12 mm oder t > 30 mm
- 20 %
- Kehlnähte an Haupttragelementen (z. B. Halskehlnähte), a ≤ 12 mm oder t ≤ 30 mm
- 10 %
Abgleich mit EN 1090-2 bei EXC 3
Wo die ZTV-ING die EN 1090-2 festlegen oder über sie hinausgehen — je Zeile mit beiden Fundstellen.
Die Ausführungsspezifikation legt die Klasse fest.
EN 1090-2:2018, 4.1.2
Tragende Bauteile von Brücken EXC 3 (Werk und Baustelle), sonst EXC 2.
Teil 4 Abschn. 1 Nr. 1 (3)
EXC 3, S235–S355: t ≤ 25 mm Stufe S, darüber C; S420–S700: C.
EN 1090-2:2018, 7.4.3 mit Tabelle 14
EXC 3: Stufe C; Vertretung auf der Baustelle mindestens B.
Teil 4 Abschn. 1 Nr. 1 (4), (5)
EXC 3: B nach EN ISO 5817:2014 (ohne 505 und 401).
EN 1090-2:2018, 7.6.1 c)
Tragend B unter Beachtung DIN EN 1993-2; sekundär C.
Teil 4 Abschn. 1 Nr. 4 (5)
EXC 3: z. B. quer verlaufende Stumpfnähte 20 %, in T-Stößen 10 %.
EN 1090-2:2018, 12.4.2.3 mit Tabelle 24
Straßenbrücken EXC 3: Tabelle 4.1.2, z. B. zugbeanspruchte Stumpfstöße 50 % Werk / 100 % Baustelle.
Teil 4 Abschn. 1 Nr. 4 (1)
EXC 3: in allen Stufen vom Eingang bis zur Übergabe; chargenweise zulässig, wenn nicht Einzelrückverfolgbarkeit festgelegt ist.
EN 1090-2:2018, 5.2
Von der Lieferung bis zur Übergabe, bezogen auf Abnahmeprüfzeugnisse und einzelne Positionen.
Teil 4 Abschn. 1 Nr. 3 (2)
Baustahl > S275: 3.1; ≤ S275: 2.2 (mit Fußnoten); Schweißzusätze: 2.2.
EN 1090-2:2018, 5.2 mit Tabelle 1
Tragende Brückenbauteile: Lieferbedingungen DBS 918 002-02; Schweißzusätze geprüft nach VA 918 490.
Teil 4 Abschn. 1 Nr. 3 (2), (13)
Häufige Fragen
Wie verhalten sich ZTV-ING und EN 1090-2 zueinander?
Die ZTV-ING schreiben die Schweißtechnik nicht neu. Teil 4 Abschnitt 1 Nr. 1 (3) verlangt die Ausführung nach DIN EN 1090-2 und legt darüber hinaus Vertragliches fest — etwa den ZfP-Umfang nach Tabelle 4.1.2 für Straßenbrücken (Nr. 4 (1)), die Bewertungsgruppe nach DIN EN ISO 5817 unter Beachtung von DIN EN 1993-2 und C für sekundäre Bauteile (Nr. 4 (5)) oder die Lieferbedingungen DBS 918 002-02 für Brückenstahl (Nr. 3 (2)). Vertragsbedingungen sind diese Absätze, wenn die ZTV-ING Bestandteil des Bauvertrags sind (Teil 1 Abschnitt 1 Nr. 1 (2)).
Welche Ausführungsklasse gilt für Stahlbrücken nach ZTV-ING?
Nach Teil 4 Abschnitt 1 Nr. 1 (3) gilt für tragende Bauteile von Brücken EXC 3, im Werk und auf der Baustelle; sonstige Bauteile werden in EXC 2 ausgeführt. Was als tragend gilt, richtet sich nach DIN EN 1993-2. Maßgebend für das einzelne Bauwerk ist die Festlegung im Bauvertrag.
Wer nimmt die Stahlbauleistung ab?
Die Abnahme erklärt der Auftraggeber nach VOB/B. Grundlage ist nach Nr. 8 (2) die Dokumentation der Stahlbaufertigung, die mit dem Baufortschritt entsteht und rechtzeitig vor der Abnahme übergeben wird. Schon vorher ist die schriftliche Herstellererklärung nach Nr. 5 (4) Voraussetzung für eine Lieferfreigabe durch den Auftraggeber (Nr. 5 (5)). Daneben sieht die Richtlinie Nr. 5 (1) eine Fertigungsüberwachung durch den Auftraggeber vor; sie ersetzt die Eigenüberwachung des Betriebs nicht.
Deckt die Checkliste die ganze ZTV-ING ab?
Nein. Sie fasst die Prüfpunkte zu Schweißen, Prüfung und Dokumentation aus Teil 4 Abschnitt 1 (Stahlbau) zusammen. Der Korrosionsschutz steht in Teil 4 Abschnitt 3 und ist nur als Verweis enthalten; Stahlverbundbau (Abschnitt 2) und die übrigen Teile der ZTV-ING sind nicht Gegenstand. Die Checkliste ist ein Arbeitsmittel und ersetzt weder den Wortlaut der ZTV-ING noch den Bauvertrag.
Weiterlesen
- ZTV-ING Teil 4: welche Schweißnachweise ein Brückenauftrag verlangt
- ZTV-ING: Aufbau der Gesamtfassung und Stand ihrer Abschnitte
- Schweißerprüfung nach ISO 9606-1: Fristen und Verlängerung
- Korrosionsschutz nach Teil 4 Abschnitt 3: ZTV-ING und ZTV-W im Korrosionsschutz
Die Checkliste ersetzt weder die ZTV-ING noch die EN 1090-2. Maßgebend sind der Wortlaut der aktuellen Fassung und Ihr Bauvertrag; ob Anforderungen erfüllt sind, beurteilen Auftraggeber und Bauüberwachung.
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