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Checkliste · PDF · 3 Seiten

ZTV-ING Teil 4 Stahlbau: Checkliste für Schweißen, Prüfung und Dokumentation

47 Prüfpunkte zu Schweißen, Prüfung und Dokumentation aus ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1 Stahlbau — sinngemäß zusammengefasst, je Punkt mit Fundstelle und einer Spalte für den Nachweis in Ihrem Betrieb. Zur Vorbereitung eines Brückenauftrags und der Unterlagen für Bauüberwachung und Abnahme.
Inhalt

Was in der Checkliste steht

  • 47 Prüfpunkte aus Teil 4 Abschnitt 1, je Punkt mit Fundstelle und Spalte für den Nachweis im Betrieb
  • ZfP-Umfang bei EXC 3 nach Tabelle 4.1.2 für Straßenbrücken
  • Dokumentenliste nach Nr. 8 (1) a) bis d) zum Abhaken
  • Vorlagetermine: HPQ-Urkunde, Abnahmeprüfzeugnisse, Herstellererklärung, Montageanweisung
  • Abgleich mit EN 1090-2 bei EXC 3 mit beiden Fundstellen

Stand: ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 1 Stahlbau, Stand 2023/12 (Gesamtfassung Stand 01/2026).

Vorschau: ZTV-ING Teil 4 Stahlbau: Checkliste für Schweißen, Prüfung und Dokumentation

ZTV-ING Teil 4 Stahlbau: Checkliste für Schweißen, Prüfung und Dokumentation

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  • 47 Prüfpunkte aus Teil 4 Abschnitt 1, je Punkt mit Fundstelle und Spalte für den Nachweis im Betrieb
  • ZfP-Umfang bei EXC 3 nach Tabelle 4.1.2 für Straßenbrücken
  • Dokumentenliste nach Nr. 8 (1) a) bis d) zum Abhaken
  • Vorlagetermine: HPQ-Urkunde, Abnahmeprüfzeugnisse, Herstellererklärung, Montageanweisung
  • Abgleich mit EN 1090-2 bei EXC 3 mit beiden Fundstellen

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Die Prüfpunkte nach Bereichen

Die Checkliste folgt der Gliederung von Teil 4 Abschnitt 1. Jeder Punkt nennt seine Fundstelle als Nummer und Absatz, damit Sie ihn im Wortlaut nachschlagen können.

  • Nr. 1 — Ausführungsklasse, Betrieb und Schweißaufsicht (4 Punkte)
  • Nr. 2 — Konstruktive Vorgaben mit Schweißbezug (5 Punkte)
  • Nr. 3 — Werkstoffe, Zeugnisse und Schweißzusätze (11 Punkte)
  • Nr. 4 — Schweißverbindungen, Personal und ZfP (11 Punkte)
  • Nr. 5 — Fertigung, Herstellererklärung und Toleranzen (8 Punkte)
  • Nr. 6 — Montage (3 Punkte)
  • Nr. 8 — Dokumentation (5 Punkte)

Ein Absatz ist als „Richtlinie an den AG (Information)“ gekennzeichnet: Nr. 5 (1) zur Fertigungsüberwachung durch den Auftraggeber ist kursiv gedruckt und damit nach Teil 1 Abschnitt 1 Nr. 1 (2) f. ein Hinweis an den Auftraggeber, keine Vertragsbedingung.

ZfP-Umfang bei EXC 3 nach Tabelle 4.1.2

Für Straßenbrücken in EXC 3 legt Nr. 4 (1) den Umfang der zerstörungsfreien Prüfung über Tabelle 4.1.2 fest; für orthotrope Fahrbahnplatten gilt DIN EN 1993-2. Werden unzulässige Abweichungen gefunden, wird der Umfang in Abstimmung mit dem Auftraggeber erhöht.

Querverlaufende, im Werk durchgeschweißte Nähte in zugbeanspruchten Stumpfstößen
50 %
Querverlaufende, auf der Baustelle durchgeschweißte Nähte in zugbeanspruchten Stumpfstößen
100 %
Querverlaufende, durchgeschweißte Nähte in ausschließlich druck- oder schubbeanspruchten Stumpfstößen
20 %
Querverlaufende, durchgeschweißte Nähte in einem T-Stoß
30 %
Durchgeschweißte Längsnähte bei Stumpf- und T-Stößen
10 %
Kehlnähte an Haupttragelementen (z. B. Halskehlnähte), a > 12 mm oder t > 30 mm
20 %
Kehlnähte an Haupttragelementen (z. B. Halskehlnähte), a ≤ 12 mm oder t ≤ 30 mm
10 %

Abgleich mit EN 1090-2 bei EXC 3

Wo die ZTV-ING die EN 1090-2 festlegen oder über sie hinausgehen — je Zeile mit beiden Fundstellen.

Ausführungsklasse
EN 1090-2

Die Ausführungsspezifikation legt die Klasse fest.

EN 1090-2:2018, 4.1.2

ZTV-ING

Tragende Bauteile von Brücken EXC 3 (Werk und Baustelle), sonst EXC 2.

Teil 4 Abschn. 1 Nr. 1 (3)

Schweißaufsicht
EN 1090-2

EXC 3, S235–S355: t ≤ 25 mm Stufe S, darüber C; S420–S700: C.

EN 1090-2:2018, 7.4.3 mit Tabelle 14

ZTV-ING

EXC 3: Stufe C; Vertretung auf der Baustelle mindestens B.

Teil 4 Abschn. 1 Nr. 1 (4), (5)

Bewertungsgruppe
EN 1090-2

EXC 3: B nach EN ISO 5817:2014 (ohne 505 und 401).

EN 1090-2:2018, 7.6.1 c)

ZTV-ING

Tragend B unter Beachtung DIN EN 1993-2; sekundär C.

Teil 4 Abschn. 1 Nr. 4 (5)

ZfP-Umfang
EN 1090-2

EXC 3: z. B. quer verlaufende Stumpfnähte 20 %, in T-Stößen 10 %.

EN 1090-2:2018, 12.4.2.3 mit Tabelle 24

ZTV-ING

Straßenbrücken EXC 3: Tabelle 4.1.2, z. B. zugbeanspruchte Stumpfstöße 50 % Werk / 100 % Baustelle.

Teil 4 Abschn. 1 Nr. 4 (1)

Rückverfolgbarkeit
EN 1090-2

EXC 3: in allen Stufen vom Eingang bis zur Übergabe; chargenweise zulässig, wenn nicht Einzelrückverfolgbarkeit festgelegt ist.

EN 1090-2:2018, 5.2

ZTV-ING

Von der Lieferung bis zur Übergabe, bezogen auf Abnahmeprüfzeugnisse und einzelne Positionen.

Teil 4 Abschn. 1 Nr. 3 (2)

Prüfbescheinigungen
EN 1090-2

Baustahl > S275: 3.1; ≤ S275: 2.2 (mit Fußnoten); Schweißzusätze: 2.2.

EN 1090-2:2018, 5.2 mit Tabelle 1

ZTV-ING

Tragende Brückenbauteile: Lieferbedingungen DBS 918 002-02; Schweißzusätze geprüft nach VA 918 490.

Teil 4 Abschn. 1 Nr. 3 (2), (13)

Häufige Fragen

Wie verhalten sich ZTV-ING und EN 1090-2 zueinander?

Die ZTV-ING schreiben die Schweißtechnik nicht neu. Teil 4 Abschnitt 1 Nr. 1 (3) verlangt die Ausführung nach DIN EN 1090-2 und legt darüber hinaus Vertragliches fest — etwa den ZfP-Umfang nach Tabelle 4.1.2 für Straßenbrücken (Nr. 4 (1)), die Bewertungsgruppe nach DIN EN ISO 5817 unter Beachtung von DIN EN 1993-2 und C für sekundäre Bauteile (Nr. 4 (5)) oder die Lieferbedingungen DBS 918 002-02 für Brückenstahl (Nr. 3 (2)). Vertragsbedingungen sind diese Absätze, wenn die ZTV-ING Bestandteil des Bauvertrags sind (Teil 1 Abschnitt 1 Nr. 1 (2)).

Welche Ausführungsklasse gilt für Stahlbrücken nach ZTV-ING?

Nach Teil 4 Abschnitt 1 Nr. 1 (3) gilt für tragende Bauteile von Brücken EXC 3, im Werk und auf der Baustelle; sonstige Bauteile werden in EXC 2 ausgeführt. Was als tragend gilt, richtet sich nach DIN EN 1993-2. Maßgebend für das einzelne Bauwerk ist die Festlegung im Bauvertrag.

Wer nimmt die Stahlbauleistung ab?

Die Abnahme erklärt der Auftraggeber nach VOB/B. Grundlage ist nach Nr. 8 (2) die Dokumentation der Stahlbaufertigung, die mit dem Baufortschritt entsteht und rechtzeitig vor der Abnahme übergeben wird. Schon vorher ist die schriftliche Herstellererklärung nach Nr. 5 (4) Voraussetzung für eine Lieferfreigabe durch den Auftraggeber (Nr. 5 (5)). Daneben sieht die Richtlinie Nr. 5 (1) eine Fertigungsüberwachung durch den Auftraggeber vor; sie ersetzt die Eigenüberwachung des Betriebs nicht.

Deckt die Checkliste die ganze ZTV-ING ab?

Nein. Sie fasst die Prüfpunkte zu Schweißen, Prüfung und Dokumentation aus Teil 4 Abschnitt 1 (Stahlbau) zusammen. Der Korrosionsschutz steht in Teil 4 Abschnitt 3 und ist nur als Verweis enthalten; Stahlverbundbau (Abschnitt 2) und die übrigen Teile der ZTV-ING sind nicht Gegenstand. Die Checkliste ist ein Arbeitsmittel und ersetzt weder den Wortlaut der ZTV-ING noch den Bauvertrag.

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Die Checkliste ersetzt weder die ZTV-ING noch die EN 1090-2. Maßgebend sind der Wortlaut der aktuellen Fassung und Ihr Bauvertrag; ob Anforderungen erfüllt sind, beurteilen Auftraggeber und Bauüberwachung.

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